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am 28. Februar 2020
Veröffentlicht in: Allgemein

Ina Möller

Saarbrücken – Parkhaus – minus 4 Grad C

Autor: Ina Möller

Ina Möller

Heute erreichte die Redaktion eine Trauermeldung, eine Bitte um Veröffentlichung, vom Verein »Ingos kleine Kältehilfe e.V.« aus Saarbrücken. Was ich da lass, hat mich sehr erschüttert! In einem Saarbrücker Parkhaus ist ein Mensch, der Obdachlose Wolfgang H. erfroren.

Wolfgang war ein geschätzter Mitmensch, ein Gesicht was man oft in der Nähe des Bahnhofes und an der Europagalerie sah. Ein Saarbrücker Original wie der Volksmund sagt. Doch Wolfgang hatte keine Lobby, wie es in der unten stehenden Trauermeldung heißt. Wolfgang erfror im Jahre 2020 nach Christi Geburt in einem Land das sich rühmt, eines der reichsten und sozialsten zu sein. Wolfgang war ein Lebenskünstler, doch all sein Humor und seine Liebenswürdigkeit kann nicht die Schmarch verdrängen, die ich empfinde, wenn ich daran denke das es in Deutschland so viel Armut neben so viel Reichtum gibt.

Wir sollten etwas dagegen tun und dazu brauchen wir nicht nur fleißige Hände, wie die vom »Verein Ingos kleine Kältehilfe e.V.«, sondern auch mutike Kämpfer/innen die sich einmischen und die Menschenrechte auf Wohnung, Nahrung und ein würdiges Alter einfordern!
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Wolfgang wie ihn alle kannten

Wir trauern um Wolfgang H.

In der Obdachlosenhilfe tätig zu sein bedeutet auch, mitunter mit Tod und Sterben konfrontiert zu werden.

Mit tiefer Betroffenheit mussten wir nun erfahren, dass unser lieber Wolfgang H., den wir schon seit einigen Wochen vermisst haben, gestorben ist. Er wurde in einem Saarbrücker Parkaus erfroren gefunden.

Wolfgang war schon seit Beginn an bei uns regelmäßiger und geschätzter Gast bei der täglichen Essensausgabe der Kältehilfe und bei unseren Helferinnen und Helfern sehr beliebt. Mit seiner stets fröhlichen, höflichen und humorvollen Art – immer einen flotten Spruch auf den Lippen – zurückhaltend, bescheiden und zuvorkommend, wird er uns allen in bester Erinnerung bleiben. Sein verschmitzter Blick und seine Lachfältchen waren neben seinem weißen Rauschebart sein Markenzeichen. Es fiel nicht schwer, ihn zu mögen, denn er brachte mit seinem Humor gerne immer alle zum Lachen.
 Seinen Kaffee mochte er schwarz, mit zwei Stück Zucker. Wenn man ihm Gemüse oder Salat anbot, war sein Lieblingsspruch: „Ich bin doch kein Karnickel“ – dabei lachte er immer vergnügt. Unsere Helferinnen begrüßte er stets mit einem Kompliment. „Hallo, meine Schöne“ hieß es bei ihm oder „Wie geht’s dir, Liebelein“.

Wolfgang hat sich auch um andere gekümmert und war immer hilfsbereit. So ist im Laufe der Jahre ein richtig freundschaftliches Verhältnis entstanden.

Nun ist Wolfgang im Alter von nur 67 Jahren gestorben und wir sind sehr sehr traurig. Wie so viele, die auf der Straße leben, hatte er keine Lobby. Wir möchten Ihm zum Abschied ein Gesicht und eine Stimme geben.

Lieber Wolfgang, du fehlst uns sehr. Du warst ein Saarbrücker Unikat – gehörtest zu uns! Du bist und bleibst etwas besonderes.

Hoffentlich bist Du jetzt an einem besseren Ort. In unseren Köpfen und Herzen wirst Du immer deinen Platz haben, warm und geborgen.

Ingos kleine Kältehilfe e.V.

└ Tags: AmericanRebel, Bundesregierung, Deutschland, Die unfaire Republik, Eigentum, Hartz-IV-Empfänger, Mietdeckel, Miete, Saarbrücken, Sanktionen, Wolfgang H.
2 Kommentare
am 23. Dezember 2019
Veröffentlicht in: Allgemein

80.000 Kinder waren Ende 2018
von Hartz-IV-Sanktionen betroffen

Fiete Jensen

Wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums vom 13. November 2019 auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hervorgeht, gab es im Dezember 2018 rund 123.600 Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer Sanktion belegt war. Rund 79.900 minderjährige Kinder waren in ihrem Familien von den Sanktionen mit betroffen. Bei 5.300 minderjährigen Kindern war ein Elternteil voll sanktioniert, d. h. einer der Eltern bekam gar keine Regelleistungen.
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Quelle:
Antwort des Bundesarbeitsministeriums

 

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└ Tags: 80.000 Kinder, Agentur, AmericanRebel, Bundesarbeitsministerium, Bundesregierung, Eigentum, Fiete Jensen, Hartz-IV-Empfänger, Leistungsberechtigte, Mietdeckel, Miete, minderjährige Kinder, Regelleistungen, Sanktionen, sanktioniert
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am 1. Oktober 2019
Veröffentlicht in: Allgemein

Ex Fallmanager vom Jobcenter packt aus!

Fiete Jensen

Rund 8000 Anbieter kämpfen in Deutschland um die Vergabe von sogemnannten Bildungsmaßnahmen für Langzeiterwerbslose. In der Branche herrscht ein hoher Preisdruck. Und auch die Jobcenter-Mitarbeiter/innen haben zu kämpfen. In dem ZDF-Film „Weiterbildung ohne Sinn: Was sich bei Hartz IV ändern muss“ beschäftigte sich der Journalist Patrick Stegemann am letzten Mittwoch mit diesem Thema. In der ZDF-Sendung ist zu sehen, wie Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, die von den Agenturen gebuchten Kurse mit Erwerbslosen zu füllen. Ob die Maßnahmen für die Betroffenen geeignet sind, scheint dabei zweitrangig zu sein.

Wolfgang Meyer arbeitete früher in einem Jobcenter. Er kündigte, als er in ein Team versetzt wurde, in dem er neue Arbeitslose in Bewerbungskurse bringen sollte. zdf-screenshot

Der EX-Fallmanager Wolfgang Meyer arbeitete jahrelang in einem Jobcenter und kündigte, als er in ein Team versetzt wurde, in dem er neue Arbeitslose in Bewerbungskurse drängen sollte. Unabhängig davon, ob diese Kurse für die Arbeitslosen überhaupt geeignet sind.

Meyers Erklärung für das Vorgehen der Jobcenter: „Jeder/r die/der an so einer Maßnahme teilnimt erscheint nicht in der Arbeitslosenstatistik – und das sind viele Menschen.“ Auch Meyer und seine Mitarbeiter seien unter Druck gesetzt worden, behauptet der frühere Jobcenter-Mitarbeiter: „Da kursiert die Angst und dann wird gemacht was man von den Mitarbeiter/innen verlangt. Egal, wie sinnhaftig das Ganze ist.“

Tweet von Mila: Meine Mutter ist seit gestern in einer #Hartz4 Maßnahme und soll dort solche Aufgaben lösen. Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen“. Bild Screenshot ZDF

Meyers früherer Arbeitgeber, das Jobcenter Bremen, wehrt sich. Im ZDF meint die Geschäftsführerin der Behörde, Susanne Ahlers: Die von Meyer geschilderten Vorgaben seien „nicht zielführend“, die Behörde wolle einfach das ihr zur Verfügung gestellte Budget ausschöpfen.

Im ZDF berichtet die Hartz-IV-Empfängerin „Mila“ von einer solchen Maßnahme: Einfachste Matheaufgaben hätte sie lösen müssen: „Als ob ich im Kindergarten angefangen hätte.“ Später sollte sie Mandalas ausmalen und basteln. Die Erklärung des Unternehmens: Sinn der Maßnahmen sei es gewesen, „die Feinmotorik, Konzentration und Sorgfalt der Frauen und Männer zu ermitteln“.
Die Vorwürfe von Zechmeister sind kein Einzelfall. Anfang des Jahres ging der Tweet einer Nutzerin viral, die sich über die Maßnahmen des Jobcenters für ihre Mutter beschwerte. Auf einem Foto waren einfachste Rätselaufgaben zu sehen.

Helfen die Bildungsmaßnahmen den Hartz-IV-Beziehern überhaupt? Bei westdeutschen Arbeitslosen, die an einer Bildungsmaßnahme für ein Jahr teilnahmen, sank laut dem eigenen Forschungsinstitut der Arbeitsagentur die Wahrscheinlichkeit, weiterhin Hartz IV zu beziehen, um lediglich 0,5 Prozent. Bei ostdeutschen Erwerbslosen fiel die Bilanz noch schlechter aus: Dort zeigen die Maßnahmen gar keine Wirkung.

Die Bundesregierung will nachbessern – im Gespräch mit dem ZDF konnte die zuständige Staatssekretärin Leonie Gebers aber nicht sagen, wie genau das Arbeitsministerium das anstellen will.

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└ Tags: Agentur, AmericanRebel, Bildungsmaßnahmen, Bundesregierung, Feinmotorik, Hartz-IV-Empfänger
3 Kommentare
am 9. September 2019
Veröffentlicht in: Allgemein
Volkskorrespondent

Peter Waldemar
.

Eigentum verpflichtet

Vol
Bild vom Autor

Peter Waldemar

Ein Vermieter soll sich nicht mit Wucher-Mieten Gesund stoßen bzw. soll nicht durch Wucher-Mieten reich werden. Die Mieten sind dazu da, dass man damit seine Wohnungen bzw. auch das Anwesen und das Grundstück instand hält.

Dafür sind Mieten da und nicht dafür, dass wenn man in den Urlaub fahren will bzw. sich ein neues Auto kaufen will oder sonst irgendwelche Sachen machen will. Mieten sind nur zur Instandhaltung der Wohnungen bzw. des Anwesens und des Grundstücks. Viele Vermieter bzw. die allermeisten Vermieter verwechseln da was. Sie glauben, dass Sie die Mieten für Ihre eigenen Zwecke und Wünsche ausgeben dürfen. Das sieht man nämlich daran, dass viele bzw. die meisten Vermieter Ihre Anwesen und Wohnungen verkümmern lassen. Da wird dann nichts aber auch nichts an den Anwesen gemacht. Die Außenfassade sieht zum fremdschämen aus, der Hausflur und das Treppenhaus sieht zum heulen aus und in die Heizungen wird auch kein Geld investiert und so weiter. Ich könnte noch viel mehr aufzählen. All das Geld, was dafür sein soll, das wird von den Vermietern für Ihren Urlaub, für ein neues, noch tolleres Auto und für was sonst noch unterschlagen. Was Vermieter sich alles herausnehmen dürfen und können, ist eine Schande.

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Für den Inhalt dieses Artikels ist ausschließlich die Autorin bzw. der Autor verantwortlich.
Veröffentlichungen sind nur angeschlossenen Medien der Gruppe-Volkskorrespondenz gestattet.

 

└ Tags: Auto, Eigentum, Grundstück, Hausflur, Mietdeckel, Miete, Treppenhaus, Wucjer-Miete
3 Kommentare
am 23. Juni 2019
Veröffentlicht in: Allgemein
Volkskorrespondent

Klaus Meier

 

Das soll ein Rechtsstaat sein?

Vol
Klaus Meier #Dissident

Klaus Meier Dissident

Mein Erlebnis ist sicher nur der berühmte Einzelfall, die Ausnahme, nur einer der bedauerlichen Fälle die jeden Tag durch das Raster dieses Rechtsstaates fallen. Angefangen hat alles am 17.04.2019, ohne Vorwarnung wurde zum wiederholten mal, die Energieversorgung des Hauses gesperrt. Der Vermieter hatte mal wieder die geleisteten Abschlagszahlungen der Mieter für die Betriebskosten veruntreut. Diesmal hat es den Hausstrom und das Gas für die Zentralheizung und die warm Wassererzeugung erwischt. Das hieß also von jetzt auf gleich, ohne eigenes Verschulden, kein Licht im Hausflur, keine Hausklingel, kein warm Wasser und keine Heizung.

Der erste Stritt war also wieder mal der Anruf beim Vermieter. Dieser versicherte sich darum zu kümmern. Denn schließlich kann es sich hier nur um ein Missverständnis handeln. Am 27.04.2019 ein erneuter Anruf beim Vermieter meinerseits, da sich bis dato am Zustand nichts geändert hatte. Ich drohte mit einer Mietzurückhaltung, sollte die von ihm verschuldete Sperrung der Energieversorgung weiter anhalten. Dass ganze führte zu dem Ergebnis, dass nur auf eine Mietzurückhaltung verzichtet werden müsste, damit alles bis spätestens zum 03.05.2019 geregelt sein würde. Natürlich geschah am 03.05.2019 nichts, trotz der pünktlichen Überweisung der gesamten Miete. Dazu kam, dass der Vermieter auf keine weiteren Kommunikationsversuche meinerseits reagierte. So entschloss ich mich per Anwalt darauf zu reagieren.

Nun hat man aber als ALGII abhängiger nicht so einfach Zugang zu seinem Recht, da schlicht einem die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Also brauche es ein Beratungsschein für einen Anwalt. Diesen kann man direkt bei seinem zuständigen Amtsgericht beantragen oder Online den Vordruck dazu herunterladen – Ausfüllen – Ausdrucken – Abschicken und dann, ja dann heißt es warten. Wer jetzt denkt ich hätte ja hinfahren können und das alles direkt abgeben können, um das ganze zu beschleunigen. – dem sei gesagt: genau das habe ich versucht. Hat mich zwei Tagessätze für Nahrung und Getränke a 4,93€ an Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gekostet, um dann zu erfahren: heutzutage alles nur noch per Post, annehmen tun wir hier nichts mehr. In meinem Fall waren es dann noch mal 3 Wochen warten. Also nochmal 3 Wochen ohne Hausklingel, ohne Heizung und warm Wasser. In dieser Zeit versuchte ich natürlich weiterhin den Vermieter zu erreichen, aber keine Reaktion seinerseits.Badewanne mit Schüssel, Tritt und Schwamm

Dazu kam, dass die tägliche Hygiene ab der Energiesperrung zu einer Tortur wurde. Die tägliche Körperhygiene, die man sonst unter der Dusche erledigte, wurde verlegt in eine Schüssel mit warmen Wasser, die in der Badewanne stand. Das warme Wasser zubereitet mit dem Wasserkocher, der wegen denn Stromkosten eigentlich nur für die Zubereitung des morgendlichen Kaffees angeschafft wurde. Dann noch ein kleiner Tritt, den man in die Badewanne stellte zum Sitzen und einen extra gekauften Schwamm. Der Schwamm half erst beim einseifen und danach beim abspülen. Das Ganze hatte was von damals, als man noch von der Mutter, in die Badewanne gestellt wurde, um von ihr gewaschen zu werden, kurz von dem Augenblick wo man ins Bett geschickt wurde. Nur das man heute über 1,80 Meter groß ist und über 50 Jahre alt. Diese ganze Situation hatte einfach nur noch etwas erniedrigendes.

Endlich, am 03.06.2019 lachte mich im Briefkasten der Beratungsschein an. Also machte ich, hoffend auf Gerechtigkeit, bei dem Anwalt vor Ort, der sich laut Eigenwerbung das Mietrecht auf die Fahne geschrieben hatte, einen Termin. Am 05.06.2019 war es dann so weit. Alle Unterlagen, die wichtig hätten sein können, hatte ich zum Termin dabei. Der Mietvertrag, alle Briefwechsel zwischen mir und dem Vermieter, und so weiter. Ja selbst ein detailliertes Ablaufprotokoll hatte ich dabei, auf dem genau Aufgelistet war wie oft und lange solche Energiesperrungen schon vorgekommen sind. Der Anwalt, voller Zuversicht, sicherte mir zu, dass er sich gleich darum kümmern würde und man die Miete erst mal zurückhalten sollte, damit man ein Druckmittel gegen den Vermieter hat. Ja ich war mir sicher, ich hatte alles Richtig gemacht und es wer nur noch eine Frage der Zeit bis ich zu meinem Recht kommen würde. Die Zeit verging und ich wunderte mich zwar das ich keine Kopie des Briefes erhielt, den der Anwalt ja zu meinem Vermieter schicken wollte, in der die Mietzurückhaltung terminiert und damit legalisiert wird. Aber gut er ist der Anwalt, er wird schon wissen, was er da tut – dachte ich.

Am 18.06.2019 klopfte es an meiner Tür, es war der Vermieter. Er setze mir die sprichwörtliche Pistole auf die Brust: ich sollte die Miete gleich mal in Bar heraustun, denn die bräuchte er, um beim Wasserversorger noch heute die offene Rechnung zu begleichen. Heißt, er hat nicht nur die Abschlagszahlungen von Strom und Gas nicht abgeführt, nein auch nicht für den Hausanschluss fürs Wasser. So in die Ecke gedrängt griff ich zum Telefon um meinen Anwalt, den ich ja zum Glück jetzt hatte, zu Fragen was ich nun tun sollte. Bei diesem Anruf durfte ich dann erfahren, dass mein Anwalt auf einem Seminar ist und das Schreiben, welches er gleich verfassen und dem Vermieter zukommen lassen wollte, immer noch nicht verfasst, geschweige dann an den Vermieter gesendet wurde. Das ganze führe letztlich dazu, dass ich zwar unverschuldet aber unrechtmäßig meine Miete nicht gezahlt hatte und darum dem Vermieter die Miete sofort Überweisen musste. Und jetzt muss ich auch noch hoffen, dass durch die verspätete Zahlung keine Mahngebühren durch meinen Vermieter eingefordert werden.Rechtsstaat vs Kapitalismus

Das Ganze erlebte lässt mich hier und jetzt am heutigen Rechtsstaat einfach nur zweifeln. Denn in einem kapitalistischen System, in den die Eigentümer der Produktionsmittel einem jeden Tag ungeniert die Pistole auf die Brust setzen können und die Verteidiger des Rechtsstaates untätig zusehen oder untätig bleiben, kann es keinen Rechtsstaat geben. Da fällt mir ein – wollte das Verfassungsgericht nicht schon längst über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen urteilen?

 

Update 01.09.2019

Nach vielen hin und her, hier nun der Ausgang:
Nachdem ich den Anwalt klargemacht habe, dass dieser mit den Fakten herüberkommen soll, kam dabei heraus – man kann zwar dem Vermieter mit einer langen Zeit vor Gericht per Urteil ein Zwangsgeld auferlegen welches ihn letztlich dazu nötigen soll seinen Verpflichtungen nachzukommen, aber das ändert nicht. Denn auch dieses kann er gelassen ignorieren. Der Leidtragende ist der Mieter, denn er sitzt ohne Energieversorgung in einer nicht mehr bewohnbaren Wohnung. Ergo das Ende vom Lieb ist, so schnell es geht, eine neue Wohnung suchen, denn der Winter kommt. Zum Abschluss kann man nur ein Zitat meiner Mutter bringen:

Was nutzt es wenn man im Recht ist, wenn der Andere sich sein Recht macht.

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Für den Inhalt dieses Artikels ist ausschließlich die Autorin bzw. der Autor verantwortlich.
Veröffentlichungen sind nur Medien der Gruppe-Volkskorrespondenz, unter deren Regeln, gestattet.

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