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am 17. Februar 2021
Veröffentlicht in: Allgemein, Diskriminierung, Kim Rebell

Volkskorrespondentin Kiki RebellVol

20 Jahre Zerstörung der gesetzlichen Rente

Kiki Rebell

2001 wurde mit der Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente und der Einführung der neuen Erwerbsminderungsrenten die Axt an die Wurzeln des Sozialstaats gelegt. Auch in Corona-Zeiten sollte man wichtige Ereignisse nicht vergessen. Dazu gehört auch die Erinnerung daran, dass am 1. Januar 2001 – also vor gut 20 Jahren – mit der Inkraftsetzung des „Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ die Zerstörung der gesetzlichen Rente begann und damit der Abbau des Sozialstaats in Deutschland beschleunigt wurde.

Nun ist es soweit – nachdem ich seit meinem 18. Lebensjahr wegen meiner chronischen Erkrankung nicht in den sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“ passte und zuerst Arbeislosengeld II und dann „Hilfe zum Lebensunterhalt“ besser bekannt als Sozialhilfe, bekomme, will mich die Stadt Kiel lieber als erwerbsunfähig sehen, womit dann die Deutsche Rentenversicherung für meinen Lebensunterhalt sorgen müsste. Ein Grund für mich, mich mehr mit der sogenannten Erwerbsunfähigkeitsrente zu beschäftigen. Bei der Suche im Netz stieß ich auf eine aktuelle Ausarbeitung des Kieler Mediziners Klaus-Dieter Kolenda, der mir schon als fortschrittlich denkender Mensch bekannt war.

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Kolenda ist Facharzt für Innere Medizin- Gastroenterologie, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin-Sozialmedizin und war von 1985 bis 2006 Chefarzt einer Rehabilitationsklinik für Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Atemwege, des Stoffwechsels und der Bewegungsorgane. Seit 1978 ist er als medizinischer Sachverständiger bei der Sozialgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein tätig. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Nikotin-Tabakforschung e.V. (DGNTF) und arbeitet in der Kieler Gruppe der IPPNW e.V. (Internationale Ärztinnen und Ärzte für die Verhinderung des Atomkriegs und für soziale Verantwortung) mit.

Was ich dort las, bringt Erschreckendes zutage, das jedem Betroffenen aber auch nicht Betroffenen bewusst sein sollte.

Kolenda schreibt u. a.:
„Bei meiner Literatur-Recherche zu diesem Thema bin ich auf einen Artikel auf der Seite gewerkschaftsforum.de gestoßen, in dem es heißt:

Von den Nichtbetroffenen kaum bemerkt, ist im Rahmen der damaligen rot-grünen sozialen Kahlschlagpolitik schon seit 20 Jahren die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verschwunden und das, obwohl jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird.
Gewerkschaftsforum.de, 29.01.2021

(…) Es geht um die damals von der rot-grünen Koalition neu eingeführten Erwerbsminderungsrenten. Darüber habe ich 2017 in einer medizinischen Fachzeitschrift einen längeren Artikel veröffentlicht, der auf der Website seniorenaufstand.de ins Netz gestellt worden ist. Der Seniorenaufstand ist ein Arbeitskreis von gewerkschaftlichen Seniorinnen und Senioren aus dem norddeutschen Raum, der sich für eine solidarische Rente und ein grundlegendes Umsteuern in der Rentenpolitik einsetzt.
.

Einführung der Erwerbsminderungsrenten mit Enteignung verglichen

Bis Ende 2000 gab es für erwerbsgeminderte Angehörige der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von zwei Drittel der Vollrente stand denen zu, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, wenn eine Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr in Betracht kam.

Mit dem oben schon genannten „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ aus dem Jahre 2001 erfolgte eine großangelegte Enteignung der Versicherten. Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit wurden gestrichen. Weggefallen ist auch der bisherige Berufsschutz. An deren Stelle sind eine Rente wegen teilweiser und/oder vollständiger Erwerbsminderung und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit getreten.

Altersarmut Symbolbild. Bild: Flckr CC0

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch leichte Arbeiten von drei bis unter sechs Stunden täglich, das heißt halbschichtig, verrichten kann. Da gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1976 der Teilzeit-Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen wird, erhalten so beurteilte Antragsteller derzeit in Schleswig-Holstein nicht nur eine halbe, sondern die volle Erwerbsminderungsrente. Das gilt für Bundesländer nicht, in denen der Teilzeit-Arbeitsmarkt nicht verschlossen ist.

hier geht es weiter »

Eine vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragssteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch leichte Arbeiten weniger als drei Stunden täglich, also in geringfügigem Umfang, verrichten kann.

So gibt es seit 2001 volle Erwerbsminderungsrenten bei verschlossenem bzw. ohne verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt.

Unabhängig von diesen in zeitlicher Hinsicht quantitativen Grenzen für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten können aber auch bestimmte qualitative Einschränkungen zur vollen Erwerbsminderungsrente führen, selbst dann, wenn bei Beachtung der Einschränkungen noch ein Leistungsvermögen von sechs Stunden und mehr täglich vorliegt. (…)
.

Höhere Anforderungen bei der Gewährung von Erwerbsminderungsrenten

Im Gegensatz zu den bis Ende 2000 gültigen gesetzlichen Bestimmungen stellen die seit 2001 geltenden neuen Bestimmungen höhere Anforderungen an die erforderliche Minderung des beruflichen Leistungsvermögens für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten.

Die Anforderung an die tägliche Arbeitszeit bei voller Leistungsfähigkeit lag früher bei mindestens acht Stunden täglich und wurde auf sechs Stunden herabgestuft, so dass ein zeitlich eingeschränktes Leistungsvermögen schwieriger von den begutachtenden Ärztinnen und Ärzten zu konstatieren ist.

Die wichtigste Verschlechterung, die die neue Gesetzgebung für die Versicherten mit sich gebracht hat, betrifft diejenigen mit einem erlernten Beruf. Bis dahin konnte ein Versicherter, der in seinem erlernten Beruf nicht mehr leistungsfähig war, eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von zwei Drittel der Vollrente erhalten. Eine Berufsunfähigkeit lag dann vor, wenn der Versicherte nicht mehr im Stande war, die erlernte Berufstätigkeit oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuführen.

Seit 2001 kann dagegen ein Antragsteller auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden, wobei ein sozialer Abstieg im Gegensatz zu der früheren Regelung irrelevant ist und in Kauf genommen werden muss.

Wenn zum Beispiel ein Büroangestellter (ab dem Geburtsjahr 1961) in gesundheitlicher Hinsicht so einzuschätzen ist, dass er noch als Verpacker für mindestens sechs Stunden leichte Arbeit in überwiegend sitzender Position verrichten kann, ist er nach den jetzt gültigen Regeln in keiner Weise erwerbsgemindert.

Weiterhin muss im Normalfall vom Rentenversicherungsträger keine konkrete Verweisungstätigkeit mehr benannt werden. Es reicht aus, wenn dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich wäre, z. B. leichte Arbeiten in sitzender Position. Eine konkrete Verweisungstätigkeit muss nur benannt werden, wenn ungewöhnliche Einschränkungen bestehen.

Außerdem wird bei einer positiven Entscheidung im Normalfall nur eine Zeitrente gewährt, die bis zu drei Jahre befristet sein kann. Renten wegen verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt sind immer Zeitrenten.
.

Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente in Höhe der Grundsicherung

Die Höhe Erwerbsminderungsrente hängt wie bei der Altersrente davon ab, welche Rentenansprüche im bisherigen Berufsleben durch die monatlichen Beitragszahlungen erworben wurden. 2017 betrug die volle durchschnittliche Erwerbsminderungsrente netto 716 Euro im Monat. Davon sind ca. 1,8 Millionen Menschen betroffen. Ein Teil der krankheitsbedingten Frührentner erhält jedoch nur eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Circa 25 Prozent der Rentenneuzugänge sind derzeit Erwerbsminderungsrenten. Der durchschnittliche Zahlbetrag der rund 160.000 im Jahre 2019 zugegangenen Renten wegen Erwerbsminderung betrug im Westen 802 und im Osten 821 Euro. Diese Beträge liegen im Bereich der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter, so dass Altersarmut vorprogrammiert ist.

Bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 63. Lebensjahr werden seit 2001 Abschläge bis 10,8 Prozent abgezogen, obwohl dadurch keine steuernde Wirkung zu erzielen ist, denn die Betroffenen können sich ja weder Ihre Erkrankung noch den Zeitpunkt aussuchen, an dem diese beginnt.

Negativ auf die Höhe des Zahlbetrags der Erwerbsminderungsrente hat sich darüber hinaus ebenso wie auf die Höhe der Altersrente die Absenkung des Rentenniveaus (2000: 53 Prozent des letzten durchschnittlichen Nettoverdienstes) auf mittlerweile 48 Prozent (2020) ausgewirkt. Bekanntlich ist geplant, das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent noch weiter abzusenken.
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Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente als Verfassungsbruch

Die „Rentenreform“ von 2001 mit der Einführung der neuen Erwerbsminderungsrenten anstelle der früheren Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten hat zu einem Abbau von sozialen Rechten bei der großen Mehrheit der abhängig Beschäftigten geführt.

So ist in Deutschland davon auszugehen, dass rund 60 Prozent der gesetzlich Rentenversicherten einen Berufsabschluss und rund zwölf Prozent einen Fachhochschul- bzw. Universitätsabschluss besitzen, nur circa zehn Prozent sind ohne abgeschlossene Ausbildung.

Für die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten war deshalb die Einführung der neuen Erwerbsminderungsrenten und die damit verbundene Abschaffung der früheren Berufsunfähigkeitsrente eine groß angelegte Enteignung im Bereich der Daseinsfürsorge und der bis dahin geltenden sozialen Rechte. Das ist aber bis heute in der medialen Öffentlichkeit kein Thema.

Diese Enteignung konnte nur deshalb ohne größere Widerstände von Seiten der Betroffenen durchgesetzt werden, weil die Gesetze unter Leitung eines sozialdemokratischen Ministers (Walter Riester) erarbeitet und von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen wurden. Sie finden bis heute uneingeschränkt Beifall bei den übrigen neoliberalen Parteien wie CDU/CSU und FDP.

Der Versicherungswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski hat 2015 in einem Interview auf nachdenkseiten.de die Auffassung vertreten, die Streichung der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sei ein Verfassungsbruch gewesen. Er schlug daher eine Verfassungsbeschwerde vor.

Nach seinem Urteil hat die damalige Regierung beim Zerfleddern der gesetzlichen Rente Verfassungsbruch begangen, denn das Sozialstaatsprinzip, das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist, wurde verletzt. Außerdem hat der Staat als Rechtsstaat auch seine – ebenfalls aus Artikel 20 resultierende – Gewährleistungsverantwortung verletzt.

Im Gewerkschaftsforum heißt es dazu:

Wenn der Staat es unterlässt, die Grundabsicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit wieder in die gesetzliche Renten- respektive Krankenversicherung zu integrieren, muss schnellstens geprüft werden, ob im Wege einer Verfassungsbeschwerde eines berufsunfähig gewordenen Menschen, der nun keine Sozialleistung bekommt, der Staat zum Handeln verpflichtet werden kann.
Gewerkschaftsforum.de, 29.1.2020

Wenn man das liest, fragt man sich natürlich, warum das nicht schon längst passiert ist.

In einem „Sozialstaat“, wie die Gesellschaft, in der wir leben, auch heute bei uns noch genannt wird, gilt der Grundsatz, dass der Staat für eine hinreichende Grundversorgung im Bereich der Kranken-, Renten-, Berufsunfall- und Pflegeversicherung zu sorgen hat. Zu den Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gehört es, das Risiko, berufsunfähig zu werden, abzusichern. Denn die Berufsunfähigkeit bedeutet genau genommen eine langanhaltende, dauerhafte Erkrankung eines Menschen, durch die er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
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Schussfolgerungen

Seit Jahren wird von den Sozialverbänden und Gewerkschaften eine gesetzliche Neuorientierung und Novellierung bei Erwerbsminderungsrenten vorgeschlagen.

Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass ältere Versicherte, die nur noch leichte Arbeiten sechs Stunden und mehr täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten können, bei denen vielfältige gesundheitliche Einschränkungen bestehen und denen in einer angemessenen Frist kein ihrem Leistungsvermögen entsprechender konkret vorhandener Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann, einen erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente erhalten sollten.

Außerdem wird die Abschaffung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten durch z. B. Verlängerung der Zurechnungszeiten, wie das bei Arbeitsunfällen und Kriegsopfern der Fall ist, gefordert.

Eine zentrale Forderung ist auch die Wiedereinführung der Berufsunfähigkeitsrente, wie sie vor 2001 bestanden hat, zumal die Streichung der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nach Auffassung von Wissenschaftlern ein Verfassungsbruch gewesen ist.

Da die niedrige durchschnittliche Zahlbetrag der vollen Erwerbsminderungsrente auch mit der seit 2000 erfolgten Absenkung des Rentenniveaus zusammenhängt, muss diese Absenkung gestoppt und schrittweise rückgängig werden.

Bis dahin sollte auch für Erwerbsgeminderte eine deutlich angehobene Mindestrente in Betracht gezogen werden. Dass diese Vorschläge nicht utopisch sind, zeigen die Verhältnisse in unserem Nachbarland Österreich. Dort liegt das Rentenniveau bei etwa 90 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Nettoverdienstes.“

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Mir fällt auf, dass die Zitate aus dem Gewerkschaftsforum allgemein gehalten sind und sich nicht, wie man es von Gewerkschaftern erwartet, anklagend und zum Handeln gegen die als „sozial“ getarnte Gesetzgebung richten. Ich denke, dass es eine große Bewegung gegen diese geplante Verelendung der betroffenen Rentenempfänger/innen geben muss. Auf staatliche Organisationen ist kein Verlass – deshalb müssen wir unsere Geschicke selber in die Hände nehmen. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, die mit der Stärkung und Radikalisierung der Solzialverbände beginne kann.

Demonstration gegen Altersarmut. Bild: Flckr CC0

Die von Kolenda aufgestellten Forderungen reichen mir nicht aus. Sie sind auch nur eine kleine Verschönerung des Systems das alte- und erkrankte Menschen nur als Klotz am Bein der Gesellschaft betrachtet. Eine ausreichende Grundrente für jeden Betroffenen, ich denke da an den doppelten Satz der derzeitigen „Hilfe zum Lebensunterhalt“ – also rund 1.700 € für Lebenshaltung und Wohnung. Eine Grundrente muss ohne Prüfung der Ansprüche jedem gezahlt werden, der das Rentenalter erreicht hat oder bedingt oder teilweise erwerbsunfähig ist!
Lasst uns kämpfen, statt uns auf die zu verlassen, für die wir nur ein Kostenfaktor sind!
.
Die Hervorhebungen habe ich hinzugefügt. Bilder und Bindunterschriften stammen von der Redaktion RoterMorgen.

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Für den Inhalt dieses Artikels ist ausschließlich die Autorin bzw. der Autor verantwortlich.
Veröffentlichungen sind nur angeschlossenen Medien der Gruppe-Volkskorrespondenz gestattet.

Bilder und Bildunterschriften wurden komplett oder zum Teil von der Red. Hartz-IV-Nachrichten hinzu gefügt.

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└ Tags: 20 Jahre Zerstörung der gesetzlichen Rente, Arbeiterklasse, Atomkrieg, Berlin, beruflichen Leistungsvermögen, Das kapitalistische System, Erwerbsminderungsrente, Internationale Ärztinnen und Ärzte für die Verhinderung des Atomkriegs und für soziale Verantwortung
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am 28. Februar 2020
Veröffentlicht in: Allgemein

Ina Möller

Saarbrücken – Parkhaus – minus 4 Grad C

Autor: Ina Möller

Ina Möller

Heute erreichte die Redaktion eine Trauermeldung, eine Bitte um Veröffentlichung, vom Verein »Ingos kleine Kältehilfe e.V.« aus Saarbrücken. Was ich da lass, hat mich sehr erschüttert! In einem Saarbrücker Parkhaus ist ein Mensch, der Obdachlose Wolfgang H. erfroren.

Wolfgang war ein geschätzter Mitmensch, ein Gesicht was man oft in der Nähe des Bahnhofes und an der Europagalerie sah. Ein Saarbrücker Original wie der Volksmund sagt. Doch Wolfgang hatte keine Lobby, wie es in der unten stehenden Trauermeldung heißt. Wolfgang erfror im Jahre 2020 nach Christi Geburt in einem Land das sich rühmt, eines der reichsten und sozialsten zu sein. Wolfgang war ein Lebenskünstler, doch all sein Humor und seine Liebenswürdigkeit kann nicht die Schmarch verdrängen, die ich empfinde, wenn ich daran denke das es in Deutschland so viel Armut neben so viel Reichtum gibt.

Wir sollten etwas dagegen tun und dazu brauchen wir nicht nur fleißige Hände, wie die vom »Verein Ingos kleine Kältehilfe e.V.«, sondern auch mutike Kämpfer/innen die sich einmischen und die Menschenrechte auf Wohnung, Nahrung und ein würdiges Alter einfordern!
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Wolfgang wie ihn alle kannten

Wir trauern um Wolfgang H.

In der Obdachlosenhilfe tätig zu sein bedeutet auch, mitunter mit Tod und Sterben konfrontiert zu werden.

Mit tiefer Betroffenheit mussten wir nun erfahren, dass unser lieber Wolfgang H., den wir schon seit einigen Wochen vermisst haben, gestorben ist. Er wurde in einem Saarbrücker Parkaus erfroren gefunden.

Wolfgang war schon seit Beginn an bei uns regelmäßiger und geschätzter Gast bei der täglichen Essensausgabe der Kältehilfe und bei unseren Helferinnen und Helfern sehr beliebt. Mit seiner stets fröhlichen, höflichen und humorvollen Art – immer einen flotten Spruch auf den Lippen – zurückhaltend, bescheiden und zuvorkommend, wird er uns allen in bester Erinnerung bleiben. Sein verschmitzter Blick und seine Lachfältchen waren neben seinem weißen Rauschebart sein Markenzeichen. Es fiel nicht schwer, ihn zu mögen, denn er brachte mit seinem Humor gerne immer alle zum Lachen.
 Seinen Kaffee mochte er schwarz, mit zwei Stück Zucker. Wenn man ihm Gemüse oder Salat anbot, war sein Lieblingsspruch: „Ich bin doch kein Karnickel“ – dabei lachte er immer vergnügt. Unsere Helferinnen begrüßte er stets mit einem Kompliment. „Hallo, meine Schöne“ hieß es bei ihm oder „Wie geht’s dir, Liebelein“.

Wolfgang hat sich auch um andere gekümmert und war immer hilfsbereit. So ist im Laufe der Jahre ein richtig freundschaftliches Verhältnis entstanden.

Nun ist Wolfgang im Alter von nur 67 Jahren gestorben und wir sind sehr sehr traurig. Wie so viele, die auf der Straße leben, hatte er keine Lobby. Wir möchten Ihm zum Abschied ein Gesicht und eine Stimme geben.

Lieber Wolfgang, du fehlst uns sehr. Du warst ein Saarbrücker Unikat – gehörtest zu uns! Du bist und bleibst etwas besonderes.

Hoffentlich bist Du jetzt an einem besseren Ort. In unseren Köpfen und Herzen wirst Du immer deinen Platz haben, warm und geborgen.

Ingos kleine Kältehilfe e.V.

└ Tags: AmericanRebel, Bundesregierung, Deutschland, Die unfaire Republik, Eigentum, Hartz-IV-Empfänger, Mietdeckel, Miete, Saarbrücken, Sanktionen, Wolfgang H.
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am 23. Dezember 2019
Veröffentlicht in: Allgemein

80.000 Kinder waren Ende 2018
von Hartz-IV-Sanktionen betroffen

Fiete Jensen

Wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums vom 13. November 2019 auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hervorgeht, gab es im Dezember 2018 rund 123.600 Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer Sanktion belegt war. Rund 79.900 minderjährige Kinder waren in ihrem Familien von den Sanktionen mit betroffen. Bei 5.300 minderjährigen Kindern war ein Elternteil voll sanktioniert, d. h. einer der Eltern bekam gar keine Regelleistungen.
.

Quelle:
Antwort des Bundesarbeitsministeriums

 

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└ Tags: 80.000 Kinder, Agentur, AmericanRebel, Bundesarbeitsministerium, Bundesregierung, Eigentum, Fiete Jensen, Hartz-IV-Empfänger, Leistungsberechtigte, Mietdeckel, Miete, minderjährige Kinder, Regelleistungen, Sanktionen, sanktioniert
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am 1. Oktober 2019
Veröffentlicht in: Allgemein

Ex Fallmanager vom Jobcenter packt aus!

Fiete Jensen

Rund 8000 Anbieter kämpfen in Deutschland um die Vergabe von sogemnannten Bildungsmaßnahmen für Langzeiterwerbslose. In der Branche herrscht ein hoher Preisdruck. Und auch die Jobcenter-Mitarbeiter/innen haben zu kämpfen. In dem ZDF-Film „Weiterbildung ohne Sinn: Was sich bei Hartz IV ändern muss“ beschäftigte sich der Journalist Patrick Stegemann am letzten Mittwoch mit diesem Thema. In der ZDF-Sendung ist zu sehen, wie Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, die von den Agenturen gebuchten Kurse mit Erwerbslosen zu füllen. Ob die Maßnahmen für die Betroffenen geeignet sind, scheint dabei zweitrangig zu sein.

Wolfgang Meyer arbeitete früher in einem Jobcenter. Er kündigte, als er in ein Team versetzt wurde, in dem er neue Arbeitslose in Bewerbungskurse bringen sollte. zdf-screenshot

Der EX-Fallmanager Wolfgang Meyer arbeitete jahrelang in einem Jobcenter und kündigte, als er in ein Team versetzt wurde, in dem er neue Arbeitslose in Bewerbungskurse drängen sollte. Unabhängig davon, ob diese Kurse für die Arbeitslosen überhaupt geeignet sind.

Meyers Erklärung für das Vorgehen der Jobcenter: „Jeder/r die/der an so einer Maßnahme teilnimt erscheint nicht in der Arbeitslosenstatistik – und das sind viele Menschen.“ Auch Meyer und seine Mitarbeiter seien unter Druck gesetzt worden, behauptet der frühere Jobcenter-Mitarbeiter: „Da kursiert die Angst und dann wird gemacht was man von den Mitarbeiter/innen verlangt. Egal, wie sinnhaftig das Ganze ist.“

Tweet von Mila: Meine Mutter ist seit gestern in einer #Hartz4 Maßnahme und soll dort solche Aufgaben lösen. Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen“. Bild Screenshot ZDF

Meyers früherer Arbeitgeber, das Jobcenter Bremen, wehrt sich. Im ZDF meint die Geschäftsführerin der Behörde, Susanne Ahlers: Die von Meyer geschilderten Vorgaben seien „nicht zielführend“, die Behörde wolle einfach das ihr zur Verfügung gestellte Budget ausschöpfen.

Im ZDF berichtet die Hartz-IV-Empfängerin „Mila“ von einer solchen Maßnahme: Einfachste Matheaufgaben hätte sie lösen müssen: „Als ob ich im Kindergarten angefangen hätte.“ Später sollte sie Mandalas ausmalen und basteln. Die Erklärung des Unternehmens: Sinn der Maßnahmen sei es gewesen, „die Feinmotorik, Konzentration und Sorgfalt der Frauen und Männer zu ermitteln“.
Die Vorwürfe von Zechmeister sind kein Einzelfall. Anfang des Jahres ging der Tweet einer Nutzerin viral, die sich über die Maßnahmen des Jobcenters für ihre Mutter beschwerte. Auf einem Foto waren einfachste Rätselaufgaben zu sehen.

Helfen die Bildungsmaßnahmen den Hartz-IV-Beziehern überhaupt? Bei westdeutschen Arbeitslosen, die an einer Bildungsmaßnahme für ein Jahr teilnahmen, sank laut dem eigenen Forschungsinstitut der Arbeitsagentur die Wahrscheinlichkeit, weiterhin Hartz IV zu beziehen, um lediglich 0,5 Prozent. Bei ostdeutschen Erwerbslosen fiel die Bilanz noch schlechter aus: Dort zeigen die Maßnahmen gar keine Wirkung.

Die Bundesregierung will nachbessern – im Gespräch mit dem ZDF konnte die zuständige Staatssekretärin Leonie Gebers aber nicht sagen, wie genau das Arbeitsministerium das anstellen will.

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└ Tags: Agentur, AmericanRebel, Bildungsmaßnahmen, Bundesregierung, Feinmotorik, Hartz-IV-Empfänger
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am 9. September 2019
Veröffentlicht in: Allgemein
Volkskorrespondent

Peter Waldemar
.

Eigentum verpflichtet

Vol
Bild vom Autor

Peter Waldemar

Ein Vermieter soll sich nicht mit Wucher-Mieten Gesund stoßen bzw. soll nicht durch Wucher-Mieten reich werden. Die Mieten sind dazu da, dass man damit seine Wohnungen bzw. auch das Anwesen und das Grundstück instand hält.

Dafür sind Mieten da und nicht dafür, dass wenn man in den Urlaub fahren will bzw. sich ein neues Auto kaufen will oder sonst irgendwelche Sachen machen will. Mieten sind nur zur Instandhaltung der Wohnungen bzw. des Anwesens und des Grundstücks. Viele Vermieter bzw. die allermeisten Vermieter verwechseln da was. Sie glauben, dass Sie die Mieten für Ihre eigenen Zwecke und Wünsche ausgeben dürfen. Das sieht man nämlich daran, dass viele bzw. die meisten Vermieter Ihre Anwesen und Wohnungen verkümmern lassen. Da wird dann nichts aber auch nichts an den Anwesen gemacht. Die Außenfassade sieht zum fremdschämen aus, der Hausflur und das Treppenhaus sieht zum heulen aus und in die Heizungen wird auch kein Geld investiert und so weiter. Ich könnte noch viel mehr aufzählen. All das Geld, was dafür sein soll, das wird von den Vermietern für Ihren Urlaub, für ein neues, noch tolleres Auto und für was sonst noch unterschlagen. Was Vermieter sich alles herausnehmen dürfen und können, ist eine Schande.

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Für den Inhalt dieses Artikels ist ausschließlich die Autorin bzw. der Autor verantwortlich.
Veröffentlichungen sind nur angeschlossenen Medien der Gruppe-Volkskorrespondenz gestattet.

 

└ Tags: Auto, Eigentum, Grundstück, Hausflur, Mietdeckel, Miete, Treppenhaus, Wucjer-Miete
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